Verträge werden schriftlich geschlossen. Mündliche Absprachen sind unverbindlich.
Ein Anspruch auf nachträgliche Änderungen / Verbesserungen der von uns ausgelieferten Waren besteht nur bei entsprechender Vereinbarung im Vertrag. Die von uns ausgelieferten Waren entsprechen bei Auslieferung dem technischen Standard oder der jeweiligen Vereinbarung, sofern diese vom technischen Standard abweicht.
Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der von uns ausgelieferten Waren und Produkte endet für den Verwender mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Ware an einen Transporteur.
Eine Haftung des Verwenders wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern nicht ein Anspruch aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht wird. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für eine verspätete Ankunft der Ware beim Kunden. Vertraglich geschuldet wird seitens des Verwenders dieser Bedingungen lediglich die rechtzeitige Übergabe der Ware an einen von ihm ausgewählten Transporteur. Wird eine gesonderte Vereinbarung in Hinblick auf die Auswahl des Transporteurs getroffen, hat diese Vorrang. Die Haftung für Schäden, die dem Käufer aus dessen Annahmeverzug oder dessen schuldhaften Nicht-Annahme des angebotenen Produktes entstehen, ist ausgeschlossen.
Auf die von uns hergestellten Waren wird die Verjährungsfrist von Gewährleistungsrechten gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, auf 12 Monate ab Eintritt des gesetzlichen Beginns der Verjährungsfrist von Gewährleistungsrechten festgelegt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung.
Die Haftung für vertragstypische und für den Besteller einer Ware vorhersehbaren Schäden, die nicht Schäden an der von uns ausgelieferten Ware sind, wird der Höhe nach auf den zehnfachen Kaufpreis des ursprünglichen Vertrages begrenzt. Eine Haftung für solche Schäden, deren Anspruch nicht aus vertraglicher Grundlage herrührt, tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Verwenders ein.
Das Eigentum an von uns gefertigten Waren bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vorbehalten. Dem Besteller wird jedoch das Recht eingeräumt, die bestellte Ware zu nutzen oder seinerseits weiterzuverkaufen. Im Fall der Säumnis erlangt der Verwender dann einen Anspruch auf das, was der Besteller erlangt hat.
Urhebervermerke, Seriennummern oder weitere Identifikationsvermerke und -merkmale in oder an unseren Produkten, dürfen nicht ohne entsprechende Erlaubnis entfernt werden.
Zahlungen sind grundsätzlich sofort fällig, wenn sich nicht aus der Vereinbarung oder der konkreten Rechnung etwas anderes ergibt. Ist der Käufer kein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches beträgt der Zinssatz 12 % p.a. Dem Käufer wird die Möglichkeit offen gelassen, den Nachweis des geringeren Schadens zu führen. Jedenfalls fallen die gesetzlichen Zinsen gemäß § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches an.
Der Gerichtsstand ist Gladbeck.
Ist eine der oben genannten Klauseln im Ganzen oder teilweise unwirksam, so lässt diese Unwirksamkeit die übrigen Reglungen oder die übrigen Teile der Reglung unberührt.